Schleichwerbung im Netz – Frontal 21 nachgehakt


ZDF Frontal 21

Frontal 21 berichtete 2015 über Schleichwerbung in sozialen Netzwerken. Sogenannte Influencer nutzen die Nähe zu ihren Fans bei Youtube, Instagram und Co., um Werbebotschaften zu platzieren – nicht immer ist die Werbung aber als solche gekennzeichnet. Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass Werbung im Internet auf den ersten Blick erkennbar sein muss.

Magazinbeitrag, 4 Min.
ZDF Frontal 21 | 2017
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